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Regulierungen sind manchmal sinnvoll. Sie können aber auch in eine Belästigung und Bevormundung der Bürger ausarten. Und hierzu sind wir auf dem besten Weg.

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mehr…

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Als Steuerzahler finanzieren Sie Subventionen für unwirtschaftliche Technologien, staatliche Fernsehsender, Lehrstühle für Gender-Studien und militärische Auslandeinsätze, selbst wenn Sie all dies ablehnen. Man zwingt Sie, Renten- und Krankenversicherungen abzuschliessen, ob Sie dies wollen oder nicht. Die Benutzung von Glühbirnen hingegen wird Ihnen – wie vieles anderes – verboten.

10 Milliarden jährlicher Bürokratieaufwand

Auch die Privatindustrie wird durch die staatliche Regulierungswut abgewürgt. Schon 2005 hielt die Uni St.Gallen fest, dass KMUs mit bis 20 Angestellten 55 Stunden pro Monat für bürokratischen Leerlauf einsetzen. Nach Berechnungen des Gewerbeverbandes von 2012 wendet ein KMU mit bis neun Mitarbeitern mittlerweile jährlich 1’000 Arbeitsstunden für reine Bürokratie auf.

Der Bundesrat selber schätzt die rein administrativen Regulierungskosten auf 10 Mia. Franken pro Jahr. Grund sind etwa Vorschriften für Lebensmittelhygiene mit 1,3 Mia., für Hochbau-Bewilligungen mit 1,6 Mia. (6% des Bauvolumens!), umweltrechtliche Vorgaben mit 1,8 Mia. oder die Arbeits- und Unfallsicherheit mit 1,2 Mia. Franken. Eine KPMG-Studie kam gar auf 60 Mia. jährliche Regulierungskosten oder 10% des BIP.

69’000 Seiten Bundeserlasse!

Auch die Regulierungsdichte wird immer schlimmer. Gab es 1990 noch rund 2’000 Seiten neue Bundeserlasse pro Jahr, so waren es 2012 bereits 7’500 neue Seiten. Pro Woche sind das 120 Seiten neues Bundesrecht – ganz abgesehen von den Erlassen von Kantonen, Gemeinden und Aufsichtsbehörden.

Am 1. Januar 2016 waren 4’900 Bundeserlasse mit insgesamt 69’000 Seiten in Kraft. Man stelle sich das vor: Aneinandergereiht ergibt dies 23,4 Kilometer! Allein das Umweltrecht zählt über 4’000 Seiten. Die Arbeits- und Unfallsicherheit bringt es auf 850 Seiten.

Zudem: Für Unternehmen wie für Normalsterbliche wird vorausgesetzt, dass sie diese 69’000 Seiten kennen! „Ignorantia legis non excusat“ – auf Rechtsunkenntnis kann sich keiner berufen.

Der Regulierungsbegriff

„Regulierung“ ist in der Wissenschaft nicht einheitlich definiert. Im Schweizer Wirtschaftsverwaltungsrecht gibt es den Begriff seit etwa 1990 und er wurde zum Oberbegriff für staatliche Vorgaben. Ideologisch gilt Regulierung als Alternative zwischen den Extrempositionen einer völlig freien (unregulierten) Marktwirtschaft und der gelenkten Staatswirtschaft (Kommunismus).

Entsprechend vielfältig sind die Bereiche: Von der allgemeinen Branchenregulierung (Arbeitsrecht), über die Regulierung des Energiesektors, die Lebensmittelverteiler, die Medienregulierung, die Transportregulierung, die landwirtschaftlichen Betriebe bis hin zur Finanzmarktregulierung: Kaum ein Sektor ist nicht staatlich überwacht.

Ideengeschichtlich gibt es zwei Theoriestränge: Nach den „normativen Theorien“ wird das Marktversagen in einem begrenzten Bereich so gross, dass der Staat eingreifen muss. Da dieser jedoch mittlerweile überall Regulierungsbedarf sieht, kann dies nicht überzeugen.

Regulierung als Branchenschutz

Nach dem „positiven Ansatz“ des Ökonomen George Stigler von der Chicagoer Schule wird Regulierung demgegenüber durch die Marktteilnehmer selbst hervorgerufen. Demnach versuchen Interessengruppen die Märkte mittels Regulierung zu ihrem Vorteil zu beeinflussen. Ein Beispiel ist die Regulierung der Kühlschränke: Jene Produzenten, die den „umweltzertifizierten“ Kühlschrank nicht liefern können, werden vom Markt verdrängt.

Sichtbar wird dies etwa bei den „neuen Energien“. So wirken NGO-Pressure-Groups Hand in Hand mit Verwaltungsstellen darauf hin, Öko-Geschäftsbereiche zu subventionieren. Ein grosser Teil der Umwelt- oder Energiegesetzgebung dient der reinen Branchenförderung.

Auch bei den sozialen Berufen oder im Gesundheitswesen zeigt sich diese Entwicklung: Fähigkeitszeugnisse zum Kinderhüten dienen dem Branchenschutz. Nicht jede – mag sie noch so fähig sein – soll einfach eine Kinderkrippe eröffnen dürfen. Wo kämen wir denn da hin…! Die baulichen Details werden bis ins Letzte festgelegt: Quadratmeter Bodenfläche, wieviele Fenster, Art des Bodenbelags. Krönung war vor einigen Jahren die Widmer-Schlumpfsche Glanzidee, selbst Tanten und Grossmütter fürs (familiäre) Kinderhüten staatlich zertifizieren zu lassen.

Wuchern des Sozialstaates

Mit dem Wuchern des Sozialstaates hat seit 1990 eine gewaltige Regulierungswelle eingesetzt. Im Dschungel der Alters- und Sozialversicherungen blickt der Normalsterbliche schlicht nicht mehr durch und muss sich beraten lassen. So wurde eine ganze Industrie – inklusive spezialisierte Anwälte – geschaffen, die mit immer neuen Regulierungen geschützt sein will.

War der „Sozialarbeiter“ 1990 ein noch eher seltenes Exemplar, so stehen heute Zehn-tausende dieser Berufsgattung bereit, um „Menschen in schwierigen Lebenssituationen“ beizustehen. Psychologen und Pädagogen beherrschen den Bildungs- und Sozialapparat: Erziehungspsychologen und Sozialpädagogen, Unternehmens- und Organisationsent-wicklungspsychologen, Unfall- und Verkehrspsychologen, Ernährungs- und Strafvollzugspsychologen, und so weiter und so fort.

Und für alles gibt es auch noch Therapeuten. Erwähnenswert sind die „Psychologischen Psychotherapeuten“: Das sind jene, die schwererziehbaren Jugendlichen und (theroretisch) verwahrten Kriminellen „heilende“ Eseltherapien vermitteln. Auch der Einsatz all dieser -gogen, -logen und -peuten ist staatlich reguliert.

Wer ist verantwortlich?

Mit der Regulierungsdichte stellt sich die Frage nach den Verursachern. Brancheninte-ressen sind zentral, doch wer löst eine Regulierung effektiv aus?

Volksinitiativen sind Auslöser für nur etwa 1% aller Bundesregulierungen. Das Parlament verantwortet mit den Gesetzen etwa 10%. Somit gehen fast 90% aller Bundeserlasse auf Bundesrat und Verwaltung zurück. Rund ein Drittel hiervon betreffen Verwaltungsverord-nungen und zwei Drittel sind Staatsverträge. Der Bundesrat lieferte in den letzten Jahren diverse Sündenfälle, etwa die Vorlagen zum Aktienrecht, zur Lohnpolizei, zur Energiewende und zum Finanzdienstleistungsgesetz.

Regulierungsschub durch Staatsverträge

Ins Auge sticht der enorme Anteil der Staatsverträge. Tatsächlich wird immer weniger Recht in der Schweiz geschaffen und immer mehr internationales Recht importiert. Ein grosser Teil hiervon ist der sog. autonome Nachfollzug von EU-Recht – meist technische Vorschriften. Ein Grossteil der Brüsseler Vorgaben landet somit im Schweizer Recht.

Auch UNO-Spezialorganisationen schaffen viel Recht – etwa die Codex Alimentarius-Kommission oder die ISO-Normierungsgremien. Der Codex Alimentarius (FAO/WHO) ist eine Normensammlung für Lebensmittelsicherheit und Produktqualität. Dabei setzen die UNO-Organisationen FAO und WHO weniger auf gegenseitige Anerkennung, denn auf Harmonisierung. Die Folge ist eine Unzahl von Vorschriften an die Mitgliedstaaten.

Die unheimliche Dynamik der Apparatschiks

Ein Teil dieser völkerrechtlichen Gesetzgebung ist eine Folge der Globalisierung. Der internationale Handelsaustausch machte eine stärkere Normierung nötig. Teilweise brachte dies auch Fortschritte, etwa im Containerverkehr.

In den vielen internationalen Organisationen sitzen allerdings auch Bürokraten, die ihren kleinen Herrschaftsbereich gern mit neuen Normierungsideen absichern. Sie treffen in den nationalen Verwaltungen auf willige Partner, denn auch die dortigen „Beamten“ haben ein Eigeninteresse, die Regulierungsdichte in ihrem Bereich zu fördern. Willkommener Nebeneffekt ist dabei, auf Kosten des Steuerzahlers ein nettes Reisli zu internationalen Verhandlungen und Vertragskonferenzen machen zu können.

So kommt es zu einer symbiotischen Interessenkongruenz internationaler und nationaler Bürokraten: Beide sind interessiert, mit zusätzlicher Regulierung ihren ganz persönlichen Einflussbereich zu stärken. Diese unheimliche Dynamik der Apparatschiks ist wesentlich verantwortlich für das enorme Wachstum der staatsvertraglichen Regulierung.

Versuche des Ausmistens

Dass Bürokratieabbau Kosten senkt, wissen auch die Behörden. Diverse Kantone bemühen sich um eine Regulierungsreduktion. Zwischen Ende 2006 und 2012 ging die Zahl der kantonalen Gesetze und Verordnungen um 5,6% von 17’782 auf 16’788 zurück. Auffallend sind jedoch die Unterschiede: Während Appenzell AR mit 330 Erlassen auskommt, weist Neuenburg nicht weniger als 1’263 Erlasse aus.

2008 führte auch der Bundesrat eine Säuberung durch, wobei 199 veraltete Erlasse eliminiert und 161 revidiert wurden. Nur zweieinhalb Jahre später war dies allerdings bereits wieder durch neue Erlasse kompensiert und bezüglich Anzahl Seiten gab es überhaupt keine Entlastung.

Mit der Totalrevision der Bundesverfassung 1999 wäre das Parlament eigentlich beauftragt, «dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden» (Art. 170 BV). Ein Schritt war die „Regulierungsfolgenabschätzung“ (RFA), welche eine „vorausschauende Untersuchung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen neuer Gesetze“ beinhaltet. In der Praxis klappt dies aber nicht, weil Kosten oder Nutzen einer Regulierung objektiv nicht feststellbar sind und zu stark von politischen Präferenzen abhängen.

Unabhängige Prüfung?

In den letzten Jahren lancierten Parlamentarier nun Dutzende Vorstösse um die Regulierungswut abzubremsen. In der Junisession hiess das Parlament zwei davon gut – nämlich je eine Motion der FDP-Fraktion, bzw. von Nationalrat Karl Vogler (CVP/OW).

Die Motionstexte sind nicht deckungsgleich, doch die Stossrichtung zielt auf die Schaffung einer unabhängigen Stelle, welche die bisher verwaltungsinterne Regulierungskosten-analyse übernehmen würde. Verwaltungsinterne Analysen sind durch Interessenkonflikte geprägt (Selbsteinschätzung der Urheber von Regulierungen), was hiermit unterbunden würde. Deutschland und die Niederlande kennen entsprechende Prüfstellen, deren Erfolg allerdings durchzogen ist.

Wirksamer wäre eine Methode nach der Formel: «pro Franken neuer Regulierungskosten ist ein Franken einzusparen». Deutschland hat solches 2015 eingeführt. Dies brachte laut Normenkontrollrat «den erwarteten Druck ins System». Die Kostensensibilisierung sei gestiegen, und der Trend steigender Regulierungskosten 2015 erstmals gebrochen worden. Auch der Wirtschaftsverband BDI bezeichnet die Einführung als «kluge Entscheidung».

Wenig Hoffnung

Ein Rückgang der helvetischen Regulierungswut ist vorerst nicht zu erwarten. Eine wirklich hilfreiche Massnahme wäre wahrscheinlich, 20% der Bundesangestellten zu entlassen. Wetten, dass die Regulierungsdichte dann schlagartig zurückginge… – und zwar ohne dass damit ein Leistungseinbruch der Gesamtverwaltung sichtbar würde.
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Die von staatlichen Stellen heute verbreitete Multikulti-Ideologie ist ein euphemistisches Schlagwort der marxistisch geprägten „Frankfurter Schule“. Postuliert wird damit das theoretische Konzept, dass auch unterschiedlichste Kulturen in einer Gesellschaft lösgelöst von divergierenden Wertvorstellungen konfliktfrei miteinander leben könnten.

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Übersehen wird dabei, dass – wie Edmund Burke (1729-1797) treffend aufzeigte – politische Probleme halt fast immer auch eine moralisch-religiöse Dimension haben. Der „Clash of Civilizations“, wie ihn Huntington beschrieb, ist eben real. So haben halt auch die mindestens 300’000 Muslime in unserem Land in vielen Bereichen eine andere Wertvorstellung, als die historisch prägenden Gruppen der Katholiken und Protestanten.

Einzelne Länder wie die USA haben für ihren „Melting Pot“ eine parareligiöse Symbolik (Flaggenkult, nationale Feiertage, usw.) entwickelt, die von allen Einwohnern geteilt werden muss. Das Problem dabei ist allerdings, dass diese parareligiöse Symbolik fast ausschliesslich formaler Natur ist. Die gesellschaftlich wirklich wichtigen Entscheide – etwa zur Abtreibung oder zur rechtlichen Anerkennung homosexueller Ehen – fällen die neun Richter des „Supreme Court“.

Es spricht für sich, dass der bekannteste Exponent der sog. Multikulti-„Kommunitaristen“, Charles Taylor, in seinem Werk „Multiculturalism and the Politics of Recognition“ (1992) diesen Aspekt gezielt ausblendete. Die von den Liberalen postulierte „Fähigkeit zu vernünftigem, selbstbestimmtem Handeln – zu einem individuellen Selbstentwurf, zu einer eigenen und unverwechselbaren Identität“ tönt wunderbar. Die Praxis sieht leider ganz anders aus.

Wo die Futtertöpfe sind, da gehen wir hin. So einfach ist das – und jenseits aller schönklingenden liberalen Postulate. Die 250’000 Nordafrikaner, die dieses Jahr bisher Europa überranten, scheren sich um liberale Prinzipien. Ihnen geht es – verständlicherweise – darum, unter persönlich enormem Risiko (bis zur Lebensgefahr) einen Platz im europäischen Wohlfahrtssystem zu ergattern.

Seien wir bitte nicht naiv! Das Gutmenschentum hat ganz einfach ausgedient. Zwar profitiert nach wie vor ein riesiger Speckgürtel von Sozialarbeitern, Psychologen (Auszug aus dem Vorlesungsverzeichnis der Uni Zürich: Motivationspsychologen; Arbeits- und Organisationspsychologen; Entwicklungpsychologen; Erziehungs-, Jugendberatungs- und Familienpsycholgen; Gerontopsychologen; Gesundheitspsychologen Kognition/Motivation; Ernährungspsycholgen; Umweltpsychologen; Verkehrspsychologen, Strafvollzugspsychologen, Integrationspsychologen), Pädagogen, Medizinern und Juristen von diesem System.

Es wird schwierig sein, gegen diese geballte Interessenladung anzukommen. Und totzdem müssen wir es tun!
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Der „wohlfahrtstaatliche“ Trend überfordert die öffentliche Hand. Er führt zu überschuldeten Gemeinwesen, zu schleichender Enteignung und finanzieller Repression. Freiheit geht verloren und die Legitimation der Demokratie wird untergraben.

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Totgeglaubte leben länger, sagte man früher, und so scheint es sich mit dem Sozialismus zu verhalten. Fast alle glaubten, dass mit den Konkurserklärungen der marxistischen Regimes 1989 der reale Sozialismus definitiv gestorben sei. Inzwischen jedoch kehrt er zurück: Zwar nicht wie früher mit revolutionärem Getöse, aber auf leisen Pfoten.

Eine einheitliche Definition des „Sozialismus“gibt es nicht. Historisch ist er neben dem Liberalismus und dem Konservatismus eine der drei grossen, im 19. Jahrhundert entstandenen Ideologien. Im Folgenden halten wir uns an die Definition von Michael Newman: „Sozialismus bezieht sich auf ein weites Spektrum ökonomischer Theorien zur sozialen Organisation, welche sich kollektiven Besitz und staatliche Administration zwecks Schaffung einer egalitären Gesellschaft zum Ziel gesetzt haben.“

Umverteilung und Reglementierung

Konkret sind also drei Elemente der Vielzahl sozialistischer Strömungen gemeinsam:

      • Die Limitierung oder – in extremis – das Verbot von Privateigentum durch Umverteilung oder Konfiskation;
      • Die Verwaltung des kollektiven Eigentums durch den Staat verbunden mit einer Überwachung des Individuums und einer restriktiven Reglementierung des verbleibenden Privateigentums;
      • Die Deklaration der Schaffung einer egalitären Gesellschaft, womit der Enteignungsprozess ideologisch „versüsst“ wird.

In der Schweiz wurden bis etwa 1990 die Eckwerte der Konkordanzdemokratie nicht in Frage gestellt. Merkzeichen waren Eigenverantwortung, viel ehrenamtliche Arbeit und ein ausgeprägtes staatsbürgerliches Bewusstsein. Wirtschaftliche Grundlage war auch eine vernünftig ausgebaute, soziale Marktwirtschaft. Konkret bedeutete dies den Aufbau der grossen Sozialwerke wie AHV, IV oder ALV, deren Schaffung von breiten Bevölkerungsschichten unterstützt wurde. Versichert wurde damit ein Risiko (z.B. Alter, Tod, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall).

Von der Risikoabsicherung zur Rundumversorgung

All dies änderte sich in den Neunzigerjahren mit dem Ausbau der Sozialbürokratie. Dies führte zu einem enormen Wachstum der Staatstätigkeit, riesigen Abgabensteigerungen und – damit verbunden – massiven Staatsdefiziten (welche zur „Schuldenbremse“ veranlassten). Parallel dazu kam es zu einer verfehlten Einwanderungs- und Asylpolitik (mit Zehntausenden „vorläufig“ Aufgenommener), einem verhängnisvollen Paradigmen-wechsel bei der Einbürgerung (Übergang zum reinen Verwaltungsakt) und einer ideolo-gischen Anbiederung an die EU (welche selber stark auf Regulierung ausgerichtet ist).

Das Sozialversicherungssystem wurde dabei nicht nur immer komplexer (heute 11 separa-te Versicherungen), sondern änderte auch seinen Charakter von der ursprünglichen Risikoabsicherung zur staatlichen Rundumversorgung. Zudem wurden Missbräuche offensichtlich, die das gesamte System gefährden.

Die Umverteilung und ihre Nutzniesser

Stand früher die Eigenverantwortung im Vordergrund und waren die Sozialwerke ein Notfallnetz, so sind Sozialleistungen heute zum festen Anspruch geworden. Immer mehr Menschen werden damit vom Staat abhängig, während umgekehrt immer mehr Leute in der Sozialbürokratie ihr Auskommen finden. Allein bei der IV gehen von den jährlich ca. 10 Milliarden rund 3 Mia. Franken an Einrichtungen, Organisationen und individuelle Massnahmen. Und an diesen drei Milliarden hängen gewaltige Interessen.

„Soziale“ Interessen lassen sich auch besonders weihevoll vertreten. Oft sind es jedoch gerade die vehementesten Verteidiger des Sozialstaates, die persönlich vom System profitieren. Nicht zu vergessen auch die Milliardenbeträge für das Gesundheits- und Asylwesen! Unser Sozialstaat ist schon lange nicht mehr sozial und längst nicht nur auf Bedürftige ausgerichtet. Unter dem Mantel der Nächstenliebe ist er vielmehr zu einer Umverteilungsmschinerie geworden, womit das von Privaten erarbeitete Geld an eine durchorganisierten Staats- und Hilfsorganisationenelite samt ihrer Klientel verteilt wird.

Jeder vierte Franken für „soziale Sicherheit“

Die Kosten für „soziale Sicherheit“ und „Gesundheit“ sind enorm. Gemäss Bundesamt für Statistik stiegen die staatlichen Ausgaben für soziale Sicherheit 2012 gegenüber dem Vorjahr um 5,8 Mia. (4,1 Prozent) auf gut 147 Mia. Franken. Die Summe aller öffentlichen und privaten Sozialausgaben betrug 162,9 Milliarden. Der Anteil der Sozialleistungen am Bruttoinlandprodukt wuchs damit von 24,4 auf 24,9 Prozent.

Jeder vierte Franken in unserem Land wird mittlerweile für den Sozialstaat ausgegeben. Riesige Zahlen! Die eigentlichen Sozialleistungen machten aber nur neun Zehntel der genannten 147 Milliarden aus. Der Rest entfiel auf enorme Verwaltungskosten von 9,4 Milliarden (der Speckgürtel der Sozialindustrie) und sonstige Ausgaben (6,1 Milliarden). Praktisch alle europäischen Länder leben mit ihren ausgebauten Wohlfahrtssystemen über die Verhältnisse – auch die Schweiz. Die Folge ist eine horrende Staatsverschuldung.

Um diese zu bewältigen, wurden einerseits die Zwangsabgaben erhöht. In der Schweiz erfolgte dies mit Steuererhöhungen (vorab Mehrwertsteuer) und vor allem mit massiv höheren Gebühren. Parallel dazu bringen die Zentralbanken mit Hunderten von Milliarden einfach mehr Geld in Umlauf (sog. „quantitiative Easing“) und es werden Tiefstzinsen (teils sogar Negativzinsen) eingeführt. Damit lassen sich die Staatsschulden verbilligen. Gewinner des System sind die Hochverschuldeten – während die Sparer (und die Pensionskassen) daran leiden.

Immer mehr staatliche Kontrolle

Um seine Forderungen durchzusetzen, ist der Staat auf immer mehr Informationen über seine Bürger angewiesen. Schrittweise werden immer mehr Lebensbereiche erfasst, etwa durch die Schaffung von „Transparenz“ im Bankbereich. Gegenwärtig wird gar die Einführung eines Bargeldverbots diskutiert. Damit würden alle wesentlichen Finanztrans-aktionen elektronisch abgewickelt und damit – genauso wie Bewegungen auf dem Bankkonto – für den Staat einsehbar.

Aber nicht nur im Finanzbereich, sondern auch bei den persönlichen Gesundheitsdaten (E-Health) greift der Staat immer stärker zu. Via die Datentransfer-Plattform Vivates (verwaltet durch die parastaatliche Post) sollen diese elektronisch zugänglich gemacht werden. Das Bundesamt für Gesundheit wartet nur darauf, die Privaten punkto Risikoverhalten, Ernährung und Sport an seine „liebevoll-lenkende“ Hand zu nehmen.

Wenig Gegenwehr

So verstärkt sich ein Vierteljahrhundert nach dem Fall des Eisernen Vorhangs die Tendenz der staatlichen Strukturen, sich Wissen und Macht anzueignen und dabei die Bürger zu entmündigen. Oft geschieht dies schleichend, ohne dass sich die Betroffenen wehren. Jene, die sich wehren möchten, können es nicht, und jene die es könnten, wollen es nicht, weil sie von der Umverteilung profitieren.

Wie weit die Leidensbereitschaft jener geht, die im Namen des Sozialstaates mittels Umverteilung enteignet werden, wird sich zeigen. Besonders einfach läuft es natürlich, wenn die Enteignung – wie bei der AHV – zulasten künftiger Generationen erfolgt. Die können sich ja ohnehin nicht wehren. Es lebe der wiedergeborene Sozialismus!

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Die Sozialwerke waren als Auffangnetz für Risikosituationen konzipiert. Inzwischen mutieren sie zum Selbstbedienungsladen.

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mehr…

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Am Anfang des systematischen Missbrauchs der Sozialwerke stand die IV. Waren 1990 noch rund 160’000 Personen IV-Leistungsbezüger, lag die Zahl 2010 bei 450’000. Davon waren etwa 280’000 Renten, wovon Dreiviertel Vollrenten. Entsprechend düster sahen die Finanzen aus. Kostete die IV 1990 etwa 4 Mia., so waren es 2010 9,2 Mia. bei Einnahmen von 8,2 Mia. Franken – d.h. ein Fehlbetrag von 1 Milliarde.

Missbrauchstypologie

Missbrauchshinweise waren: 1) der rasch wachsende Anteil psychischer Krankheiten, 2) der hohe Ausländeranteil und 3) die geographischen Disparitäten. Hier folgenden Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2007:

Von 1997 bis 2007 stieg die Zahl der IV-Rentner aus psychischen Gründen von 28% auf  38,4%. Dies war rational nicht nachvollziehbar. Auch handelte es sich oft um schwer nachweisbare «Schmerzsyndrome», «psychosoziale Depressionen», «Entwurzelungssyndrome» oder «Schleudertraumata».

Obwohl Ausländer im Januar 2007 nur ca. 21% der Erwerbstätigen ausmachten, bezogen sie 40.5% aller IV-Renten (ohne Zusatzrenten). Zudem entstanden 40% der Ausländer-Neurenten wegen psychischen Problemen. Viele Leistungen gingen ins Ausland: 2007 waren es 14.2% aller Renten. Das Risiko schwand, bei Betrug erwischt zu werden.

Verdächtig waren auch die kantonalen Unterschiede. In Basel Stadt bezogen im Januar 2007 über 9% der Versicherten eine IV-Rente, in Nidwalden nur 3,7%. Sind Basler soviel IV anfälliger? Entscheidend war, wie die IV-Stelle das Gesetz anwendet und kontrolliert.

2009 stimmte das Volk zur IV-Sanierung einer befristeten Mehrwertsteuererhöhung zu. Auch die Neurenten konnten stabilisiert werden. Von heute 230’000 Rentenbezügern beziehen aber immer noch 102’000 eine wegen psychischen Leiden. Die Zusatzfinanzierung läuft Ende 2017 aus. Ohne Sonderzuwendungen von fast 1,3 Mia. wäre die IV 2013 im tiefroten Defizit von ca. 700 Mio. Franken gewesen. Zudem hat sie bei der AHV Schulden von fast 14 Milliarden. All das zeigt, dass die Missbräuche die IV an den Rand des Ruins gebracht haben.

Sozialhilfe auch für Renitente

Besonders krass zeigt sich die Fehlentwicklung des Sozialstaats auch bei der Sozialhilfe der Gemeinden. 2013 bezogen 257’000 Personen (3,1% der Bevölkerung) Sozialhilfe – 2,7% mehr als im Vorjahr. Sie beanspruchte mit 3,82 Mia. theoretisch einen kleinen Teil aller Sozialleistungen, was aber über die konkrete Belastung der Gemeinden wenig aussagt.

Die Sozialhilfekriterien sind in den Richtlinien der „Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe“ (Skos) vorgeschrieben. Die Skos ist nicht etwa ein demokratisch legitimiertes Gremium, sondern ein wilder Haufen von Sozialapparatschiks unter links-grüner Leitung.

Gemäss Skos-Richtlinien gilt als Existenzminimum nicht nur Nahrung, Kleidung, Behausung und medizinische Hilfe, sondern auch Ferien, Freizeitgestaltung, ein  Auto und vieles mehr. Auch an renitente Bezüger muss gemäss Skos-Vorgaben Sozialhilfe geleistet werden.

Und auch hier die bekannten Missbrauchserscheinungen wie regionale Disparitäten oder der Ausländeranteil. So beziehen in Biel fast 12 und in Lausanne 10 von 100 Einwohnern Sozialhilfe, während es in Zug und Uster nur 1,5 sind. Vielleicht ist das Angebot der Sozialindustrie in Lausanne und Biel ganz einfach üppiger als in Zug oder Uster? Auch beim Ausländeranteil sind die Zahlen frappant: Während nur 2,2% der Schweizer Sozialhilfe beziehen, waren es 2013 bei den Ausländern 6,4%. Seit 2005 wuchs die Zahl ausländischer Bezüger um 18%, jene der Schweizerischen nur um 5%.

Wie enorm die Belastungen für die Gemeinden sind, zeigte letztes Jahr das kleine Zürcher Hagenbuch. Dort verursachte eine achtköpfige Flüchtlingsfamilie derart hohe Kosten, dass eine Steuererhöhung diskutiert wurde.

Sozialsetting für 60’000 monatlich

Die schwer integrierbare Familie aus Eritrea bezog nicht nur Sozialhilfe. Sie wurde zudem fast rund um die Uhr von Sozialpädagogen betreut – um der Mutter beim Einkaufen zu helfen oder die Kinder in den Zoo zu begleiten. Vier Kinder lebten in Heimen. Die monatlichen Kosten für das «Setting» beliefen sich auf 60’000 Franken, wovon die sozialpädagogische Betreuung (Stundenansatz: mind. 135 Franken) und Heimkosten  rund 56’000 Franken ausmachten.

Der Gemeinde blieb nur übrig zu zahlen. Denn nicht sie entscheidet über Sinn und Unsinn der Leistungen, sondern die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). Und deren Entscheide sind gemäss Bundesgericht für die Kommunen nicht anfechtbar. So mutiert die Sozialhilfe von einer Nothilfe zur langfristigen Existenzsicherung. Betrug die Bezugsdauer 2006 durchschnittlich noch 32 Monate, lag sie 2013 bereits bei 38 Monaten.

Doch statt Leistungsbeschränkungen wird der weitere Sozialausbau diskutiert. Die sog. „Städteinitiative Sozialpolitik“ hat kürzlich den Vorschlag lanciert, den Sorgen der Gemeinden mit dem „Ausbau des sozialstaatlichen Systems auf anderen Ebenen“ zu begegnen: Eine Arbeitslosenkasse für über 55-jährige Langzeitarbeitslose; Kinder- und Erwachsenenbildung; Transferzahlungen an besonders betroffene Gemeinden. Der Sozialstaat soll noch mehr ausgebaut, statt reduziert werden…

Problem Ergänzungsleistungen

Auch die Ergänzungsleistungen (EL) werden immer brisanter. Dabei handelt es sich um bedarfsabhängige Zahlungen an AHV- und IV-Bezüger, die von der Rente nicht leben können. Vom Kostenanstieg bei den EL nimmt kaum jemand Notiz. Dabei müssten die Alarmglocken läuten: Zwischen 2000 und 2013 stiegen die Ausgaben um über 50 Prozent auf rund 4,5 Milliarden Franken pro Jahr.

Der Arbeitgeberverband liess dazu ein Gutachten erstellen. Dieses sah als Hauptgründe Fehlanreize und keine Steuerungsmöglichkeiten der Kantone. Bei IV kombiniert mit EL lohnt sich oft überhaupt nicht mehr, zu arbeiten. Bei der AHV schaffen die EL einen Anreiz zur Frühpensionierung. Und zudem fährt gut, wer sich das Pensionskassengeld auszahlen lässt, es verprasst und anschliessend EL bezieht.

Gemeinnütziger Filz wehrt sich gegen Reformen

Letztlich sind all diese Erscheinungen Resultat des sozialstaatlich aufgeblähten Gewirrs von 11 überlappenden Sozialwerken. Reformen wären nötig, doch dagegen wehrt sich der «gemeinnützige» Filz in Parlamenten, Institutionen und Verwaltung.

  • Bei der IV geht ein Aufschrei durchs Sozialestablishment, sobald die Bedingungen verschärft werden.
  • Bei der AHV wären angesichts der beängstigenden demographischen Entwicklung Reformen dringend nötig – aber politisch nicht mehr durchsetzbar. Über die 10. AHV-Revision wurde 1995 abgestimmt – es war das letzte Mal, dass eine AHV-Revision vom Volk angenommen wurde.
  • Und die Sozialhilfe wäre beispielsweise an eine generelle Arbeitspflicht zu knüpfen, allenfalls gemeinnützige, von der Gemeinde zugeteilte Arbeit. Politisch nicht durchsetzbar.
  • Betreffend das EL-System hatte der Bundesrat für Herbst 2014 eine Vernehmlassung über Reformen in Aussicht gestellt. Passiert ist nichts.

Und so dürfte es wohl auch weitergehen im langsam aber sicher unbezahlbaren Sozialstaat Schweiz…

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